Bau- und Anlagenbehörde
Europaplatz 20 | 8011 Graz
Tel.: +43 316 872-5002 | Fax: -5079
E-Mail: bab@stadt.graz.at

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Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Das fertig ausgefüllte Formular übermitteln Sie bitte an die oben angeführte Kontaktadresse.
>> Informationen finden sie auf Seite 6
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Bauplatzeignung für das Grundstück



1. Nachweis zu § 5 Abs. 1 Stmk. BauG 1995 (zulässige Bebauung nach dem StROG 2010)
4.0 Stadtentwicklungskonzept
2. Funktion
  • Deckplan 1 Repro
  • Deckplan 2 Nutzungsbeschränkungen
  • Deckplan 5 Einkaufszentren




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    § 5 - Bauplatzeignung


    Räumliches Leitbild zum 4.0 STEK
  • Bereichstyp
  • Teilraum
  • 4.0 Flächenwidmungsplan
  • Widmung
  • Bebauungsdichte
  • Betroffen von 4.08 Änderungsverfahren
  • Festlegung der Verkehrsflächen erforderlich
  • Gemeindestraße
  •    ja         nein
  • Landesstraße
  •    ja         nein
  • Aufschließungsgebiet
  • (Achtung: Aufschließungserfordernisse prüfen)
       ja         nein
  • Deckplan 1 - Baulandzonierung
  • Bebauungsplan
  • Bebauungsrichtlinie





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    § 5 - Bauplatzeignung


  • Deckplan 2 (Beschränkungszone für die Raumheizung)
  •    ja         nein
  • Deckplan 3
  • Hochwasserabfluss
  • Gefahrenzonen
  • Ersichtlichmachungen im
    4.0 Flächenwidmungsplan
  • Altstadterhaltungsgesetz
  • Naturschutz
  • Denkmalschutz
  • Wasserrecht
  • Rechtskräftiger Bescheid § 18 BG
  • Fernwärmeanschlussbereich § 22(9) StROG 2010
    Hinweis
    Hangwässer (siehe Fließpfadkarte)    ja         nein




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    § 5 - Bauplatzeignung


    Graz, am    Unterschrift





















    Bauplatz im Geltungsbereich zivilrechtlicher Vereinbarungen mit der Stadt Graz
  • GZ
  • Zuständige Dienststelle(n)
    GZ Unterschrift





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    § 5 - Bauplatzeignung


    2. Nachweis zu § 5 Abs. 1 Z. 2 Stmk. BG 1995 (ausreichende Wasserversorgung)
      2.1 einen eigenen Hausbrunnen mit
      hygienischem einwandfreiem Wasser (Attest)
    und    ausreichender Ergiebigkeit (Nachweis)
      2.2 Anschluss an das Wasserleitungsnetz der Wassergenossenschaft
      2.3 Anschluss an das Wasserleitungsnetz der Holding Graz Wasserwirtschaft
    3. Nachweis zu § 5 Abs. 1 Z. 3 Stmk. BG 1995 (Energieversorgung u. Abwasserentsorgung)
    Für die geplanten baulichen Anlagen ist eine Energieversorgung sichergestellt durch das EVU:
      3.1 Energie Graz GmbH. & CoKG   Strom   Fernwärme   Gas
      3.2 Steweag-Steg   Strom
      3.3 E-Werk Gösting V. Franz   Strom
    Für die geplanten baulichen Anlagen ist die Entsorgung der Hausabwässer sowie der Niederschlagswässer von Dächern und Verkehrsflächen sowie von Drainagewässern wie folgt sichergestellt:
      3.4. Schmutzwässer durch öffentlichen Schmutzwasserkanal
      3.5. Regenwässer durch öffentlichen Schmutzwasserkanal (Mischsystem)
      3.6. Regenwässer durch öffentlichen Regenwasserkanal (Trennsystem)
    Vom/von der Verfasser:in zu bestätigen
    Für die geplanten baulichen Anlagen ist die Entsorgung der Hausabwässer sichergestellt durch:
      3.7. eine Sammelgrube, gemäß Darstellung und Beschreibung in den Einreichungsunterlagen
      3.8. eine vollbiologische und wasserrechtliche bewilligte Abwasseranlage, gemäß Darstellung und Beschreibung in den Einreichunterlagen
    Für die geplanten baulichen Anlagen ist die Entsorgung der Niederschlagswässer von Dächern und Verkehrsflächen sowie von Drainagewässern sichergestellt durch
      3.9. einen privaten Regenwasserkanal
      3.10. Versickerung / Verrieselung auf eigenem Grund, aufgrund der ausreichenden Sickerfähigkeit des Bodens mit einer Anlage gemäß Darstellung
    und Beschreibung in den Einreichungsunterlagen möglich
    Gutachten GZ    vom  
    hinsichtlich Sickerfähigkeit
      3.11.   aufgrund der nicht ausreichenden Sickerfähigkeit des Bodens





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    § 5 - Bauplatzeignung


    4. Nachweis zu § 5 Abs. 1 Z. 4 Stmk. BG 1995 (Standsicherheit und Tragfähigkeit)
      durch die geplante Bebauung ist keine Gefährdung der Standsicherheit benachbarter baulicher Anlagen gegeben
      der Untergrund des Bauplatzes ist für die geplante Bebauung als ausreichend tragfähig anzusehen
    Gutachten GZ     vom  
    hinsichtlich Tragfähigkeit
    5. Nachweis zu § 5 Abs. 1 Z. 5 Stmk. BG 1995 (Gefährdung des Bauplatzes)
    Eine Gefährdung des Bauplatzes durch Lawinen, Hochwasser, Grundwasser, Vermurungen, Steinschlag, Rutschungen u.d.gl.
      ist nicht zu erwarten   ist aufgrund von
    nicht auszuschließen
    6. Nachweis zu § 5 Abs. 1 Z. 6 Stmk. BG 1995 (geeignete, rechtlich gesicherte Zufahrt)
    Die Zufahrt zum Bauplatz KG *   Gst. Nr.  
    EZ.    erfolgt

      6.1. direkt vom öffentlichen Gut - Gst.Nr.
    es liegt eine Bewilligung für eine Einfahrt laut Eintragung im Lageplan in einer Breite
    von     m vor - GZ:   
    die bestehende Einfahrt in einer Breite von     m wird nicht verändert.
    Es liegt eine Zufahrtsbewilligung vor   ja       nein
    Um eine Bewilligung wurde angesucht   ja       nein
    Amtliche Bestätigung
    Graz, am       Unterschrift  
      6.2. Zufahrt vom öffentlichen Gut – Gst.Nr.
    über einen vorhandenen Servitutsweg in der Breite von     m führt über das
    Gst. Nr.     EZ.     und
    Gst. Nr.     EZ.  
    Das Servitut ist nachgewiesen durch:
    einen Grundbuchsauszug           einen Servitutsvertrag (mit Plan)

      6.3. Zufahrt vom öffentlichen Gut – Gst.Nr.
    über einen noch anzulegenden Weg in einer Breite von     m.





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    § 5 - Bauplatzeignung


    7. Zustimmungserklärung zur Anlegung und Instandhaltung einer Zufahrt auf fremden Grund
    Als grundbücherliche Eigentümer/innen der/des Grundstücke(s)
    Bezirk *      Straße *  Nr. *  
    KG *  Gst. Nr. *  EZ.   
    Gst. Nr. *  EZ.   
    erteilen wir die unwiderrufliche Einwilligung zum Ausbau, zur Anlegung, Instandhaltung sowie
    Verlegung von Leitungen aller Art zur Benützung einer/der Zufahrt auf diesem(n) Grundstück(en) laut
    Übersichtsplan nach den Vorschreibungen der Baubehörde.
    Wir verpflichten uns, eine entsprechende grundbuchsfähige Dienstbarkeitsurkunde, zugunsten
    jeweiligen Eigentümer/innen des/der zu schaffenden Bauplatzes/Bauplätze binnen einen Monat, ab
    Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides, zu unterfertigen.
    Grundbuchsauszug vom * 
    7.1. Familienname Akad. Grad 
    Vorname
    Adresse Haus-Nr. 
    Ort PLZ 
    Unterschrift

    7.2. Familienname Akad. Grad 
    Vorname
    Adresse Haus-Nr. 
    Ort PLZ 
    Unterschrift

      7.3. Die vorhandene Zufahrt zum Bauplatz – GSt.Nr.
    ist nach den geltenden Bauvorschriften auch hinsichtlich der Verwendung als Zufahrt für Einsatzfahrzeuge (im Sinne des § 9 Stmk. BG) als geeignet anzusehen.


    8. Datum und Unterschrift des/der Bauwerbers/in
    Ort     Datum     Unterschrift  
    9. Datum und Unterschrift des/der Planverfassers/in
    Ort     Datum     Unterschrift  
    10. Telefonische Erreichbarkeit
    Tel. Nr. des/der Antragstellers/in
    Tel. Nr. des/der Planverfassers/in





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    § 5 - Bauplatzeignung


    Hinweise zur Sicherstellung der Bauplatzeignung § 5
    Das Formular ist in der Bau- und Anlagenbehörde, Europaplatz 20, 2.Stock, Zimmer 241
    oder unter www.graz.at erhältlich.

    Für die erforderlichen Auskünfte bzw. Stellungnahmen der einzelnen Stellen ist ein
    Grundbuchauszug, und ein amtlicher Katasterauszug (Lageplan) erforderlich. Erhältlich im
    Bundesvermessungsamt (Körblergasse 25,1.Stock,Zi.50) oder bei einem Geometer.


    Punkt 1
    Raumordnung: Stadtplanungsamt 6.Stock, Zi 603a Fax:(0316) 872 4709, Email: stadtplanungsamt@stadt.graz.at


    Punkt 2
    Wasserversorgung: Brunnen: Brunnenmeister/in (Nachweis der Wassermenge)
    Hygieneinstitut (Wasserqualität), Universitätsplatz 4
    Wassergenossenschaft: Bestätigung der möglichen Wasserversorgung durch
    Unterschrift der Zeichnungsberechtigten


    Punkt 3
    Die Stellungnahmen der Energieversorgungsunternehmen können persönlich oder auch per Fax durchgeführt werden (eigenes Formular).
    Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH: Andreas Hofer Platz 15, Parterre Kundencenter
    und Energie Graz GmbH. Fax: 8057-1238, www.holding-graz.at
    & CoKG
    Energienetze Steiermark GmbH: Leonhardgürtel 10 Tel. +43 316 90555, Fax: +43 316 90555-22709
    www.e-netze.at
    E-Werk Gösting V.Franz: Viktor Franz Straße 13-23, Tel. Nr. 6077-0
    Voranfragen zur Abwasserentsorgung: Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 3.Stock)
    Parteienverkehr Di. u. Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr


    Punkt 4 u. 5
    Auskunft über die Tragfähigkeit oder eventuelle Gefährdungen durch Rutschungen, Hochwasser, Grundwasser oder Vermurungen kann nur ein/eine befugter/e Sachverständiger/e geben.


    Punkt 6
    Grundstückszufahrt: Liegt die Zufahrt direkt an einem öffentlichen Gut, ist eine Bewilligung beim/ bei der jeweiligen Straßenbesitzer/in einzuholen.
    Stadt Graz: Straßen und Brückenbauamt Europaplatz 20, 4.Stock
    Landes – u. Bundesstraßen: Baubezirksleitung Graz und Umgebung Opernring 7,
    Tel. Nr. +43 316 877/4652

    Bei Privatwegen ist ein Servitutsrecht bis zum nächsten öffentlichen Gut nachzuweisen.